Versagen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, ist die personelle Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig. Diese Art der Anwendung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUV Regel 112-198).