Jährliche Unterweisung Befahrsicherungsposten
nach DGUV Regel 113-004 "BASF zertifiziert"

Seminarinhalte

Die Tätigkeit als Befahrsicherungsposten erfordert zwingend eine jährliche Unterweisung. Die Wiederholung und Auffrischung folgender Module ist Bestandteil der Unterweisung:

  • DGUV Regel 113-004 Theoretische Grundlagen
  • Zugangsverfahren und betriebsspezifische Besonderheiten
  • Erkennen von Gefahren und Verhalten im Alarmfall
  • Kontrolle der Sicherheitsvorschriften, Prüfen von Arbeitsfreigaben
  • DGUV Vorschrift 1 Ausbildung Ersthelfer
  • DGUV Regel 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
  • DGUV Regel 112-190 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • DGUV Information 205-023 Ausbildung zum Brandsicherungsposten
  • DGUV Regel 112-198/199 Benutzung von PSA gegen Absturz
  • Retten aus Höhen und Tiefen
  • Praktische Übungen
  • Lernzielkontrollen der einzelnen Module

Die letzte Ausbildung/Unterweisung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück (Nachweis erforderlich). Für diese Ausbildung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26 und G41 zwingend erforderlich. Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck.

Für den praktischen Teil ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Bekleidung, Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe) mitzubringen.

max. 10

Datum / Uhrzeit
nach Vereinbarung

Dauer
je nach Umfang bis zu 3 Tage

Ort
Frankenthal

Seminargebühr
Angebot nach Beratung

Die Tätigkeit als Befahrsicherungsposten erfordert zwingend eine jährliche Unterweisung. Die Wiederholung und Auffrischung folgender Module ist Bestandteil der Unterweisung:

  • DGUV Regel 113-004 Theoretische Grundlagen
  • Zugangsverfahren und betriebsspezifische Besonderheiten
  • Erkennen von Gefahren und Verhalten im Alarmfall
  • Kontrolle der Sicherheitsvorschriften, Prüfen von Arbeitsfreigaben
  • DGUV Vorschrift 1 Ausbildung Ersthelfer
  • DGUV Regel 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
  • DGUV Regel 112-190 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • DGUV Information 205-023 Ausbildung zum Brandsicherungsposten
  • DGUV Regel 112-198/199 Benutzung von PSA gegen Absturz
  • Retten aus Höhen und Tiefen
  • Praktische Übungen
  • Lernzielkontrollen der einzelnen Module

Die letzte Ausbildung/Unterweisung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück (Nachweis erforderlich). Für diese Ausbildung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26 und G41 zwingend erforderlich. Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck.

Für den praktischen Teil ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Bekleidung, Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe) mitzubringen.

Für eine konkrete Terminanfrage nutzen Sie bitte dieses Formular oder kontaktieren Sie unsere Seminarberater.
   +49(0)6233 - 36 66 58
   info@stc-massong.com

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10 freie Plätze

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Fax (06233)36 66 72
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