Evakuierungsübung
nach §9,10 ArbSchG, ASR A2.3 und §§21, 22 DGUV

Seminarinhalte

Brände, Gefahrstofffreisetzungen, Amoktaten und dergleichen können die Evakuierung eines Betriebes nötig machen. Alle betroffenen Personen sind dann schnell und sicher aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§9, 10) und den Grundsätzen der Prävention (§§21, 22 DGUV Vorschrift 1 UVV) ist eine Evakuierungsübung erforderlich, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben ist für Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die für die Alarmierung und Evakuierung von Personen verantwortlich sind, zwingend vorgeschrieben (ist das richtig?)

Es werden 2 Übungen durchgeführt:

Bei der 1. Übung werden Personen wie Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc. vorher informiert.

Bei der 2. Übung erfolgt im Vorfeld keinerlei Ankündigung.

Während der Übungen wird die Evakuierung beobachtet und der zeitliche Ablauf mit Beginn und Ende erfasst (Zeitmessung). Die Ergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert. Nach jeder erfolgten Evakuierungsübung erfolgt eine kritische Nachbetrachtung.

  • Positive Erfahrungen (was ist gut gelaufen?)
  • Negative Erfahrungen (was ist nicht gut gelaufen?)
  • Besondere Vorkommnisse

Die vorstehenden Erkenntnisse sollten im betrieblichen Verbesserungsprozess im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle einfließen.

tbd

Datum / Uhrzeit
nach Vereinbarung

Dauer
2 Termine á 2 Stunden

Ort
vor Ort

Seminargebühr vor Ort
780,00 EUR
Art.-Nr. 100043-000

Brände, Gefahrstofffreisetzungen, Amoktaten und dergleichen können die Evakuierung eines Betriebes nötig machen. Alle betroffenen Personen sind dann schnell und sicher aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§9, 10) und den Grundsätzen der Prävention (§§21, 22 DGUV Vorschrift 1 UVV) ist eine Evakuierungsübung erforderlich, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben ist für Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die für die Alarmierung und Evakuierung von Personen verantwortlich sind, zwingend vorgeschrieben.

Es werden 2 Übungen durchgeführt:

Bei der 1. Übung werden Personen wie Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc. vorher informiert.

Bei der 2. Übung erfolgt im Vorfeld keinerlei Ankündigung.

Während der Übungen wird die Evakuierung beobachtet und der zeitliche Ablauf mit Beginn und Ende erfasst (Zeitmessung). Die Ergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert. Nach jeder erfolgten Evakuierungsübung erfolgt eine kritische Nachbetrachtung.

  • Positive Erfahrungen (was ist gut gelaufen?)
  • Negative Erfahrungen (was ist nicht gut gelaufen?)
  • Besondere Vorkommnisse

Die vorstehenden Erkenntnisse sollten im betrieblichen Verbesserungsprozess im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle einfließen.

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   +49(0)6233 - 36 66 58
   info@stc-massong.com

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