Wiederholungsunterweisung für Atemschutzgeräteträger von Isoliergeräten ohne Rettungsaufgaben
nach DGUV Regel 112-190

Seminarinhalte

Von den Unfallversicherungsträger wird gefordert, dass Versicherte regelmäßig in der Benutzung von Atemschutzgeräten unterwiesen werden. Die Unterweisung darf nur durch speziell geeignete Personen durchgeführt werden (Ausbilder bzw. Unterweisende im Atemschutz).

Die Wiederholungsunterweisung zum Tragen von Isoliergeräten sollte nach DGVU 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190 mindestens jährlich bei Trägern von Isoliergeraten für den Arbeitseinsatz und halbjährlich bei Trägern von Pressluftatmern oder Regenerationsgeraten, sofern Rettungsaufgaben zu erfüllen sind, durchgeführt werden.

  • Funktion der Atmung
  • Gefahrstoffe und ihre Auswirkungen
  • Filtereinteilung, Filterkennzeichnung
  • Atemschutzgeräteeinteilung
  • Wartung und Pflege der Geräte
  • Handhabung von Isoliergeräten

Für diese Unterweisung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3 zwingend erforderlich. Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. Die letzte Ausbildung/Unterweisung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück (Nachweis erforderlich). Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck.

Die eigene persönliche Schutzausrüstung (Bekleidung, Sicherheitsschuhe, Helm) bringen Sie bitte mit. Das Training findet an kundeneigenen Geräten statt. Vermietgeräte können optional gegen Gebühr bereitgestellt werden.

max. 10

Datum / Uhrzeit
nach Vereinbarung

Dauer
3 Stunden

Ort
vor Ort

Seminargebühr vor Ort
1.045,00 EUR
Art.-Nr. 100027-000

Alle Preise zzgl. Mwst.

Von den Unfallversicherungsträger wird gefordert, dass Versicherte regelmäßig in der Benutzung von Atemschutzgeräten unterwiesen werden. Die Unterweisung darf nur durch speziell geeignete Personen durchgeführt werden (Ausbilder bzw. Unterweisende im Atemschutz).

Die Wiederholungsunterweisung zum Tragen von Isoliergeräten sollte nach DGVU 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190 mindestens jährlich bei Trägern von Isoliergeraten für den Arbeitseinsatz und halbjährlich bei Trägern von Pressluftatmern oder Regenerationsgeraten, sofern Rettungsaufgaben zu erfüllen sind, durchgeführt werden.

  • Funktion der Atmung
  • Gefahrstoffe und ihre Auswirkungen
  • Filtereinteilung, Filterkennzeichnung
  • Atemschutzgeräteeinteilung
  • Wartung und Pflege der Geräte
  • Handhabung von Isoliergeräten

Für diese Unterweisung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26.3 zwingend erforderlich. Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. Die letzte Ausbildung/Unterweisung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück (Nachweis erforderlich). Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck.

Die eigene persönliche Schutzausrüstung (Bekleidung, Sicherheitsschuhe, Helm) bringen Sie bitte mit. Das Training findet an kundeneigenen Geräten statt. Vermietgeräte können optional gegen Gebühr bereitgestellt werden.

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   +49(0)6233 - 36 66 58
   info@stc-massong.com

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Wiederholungsunterweisung Atemschutzgeräteträger von Isoliergeräten ohne Rettungsaufgaben